Benutzungsordnung für die DAV Boulderhalle Wasserburg

Betreiber:      
Sektion Wasserburg am Inn des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.

Kaspar-Aiblinger-Platz 26

D-83512 Wasserburg am Inn

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Eine Benutzung der Boulderhalle alleine ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen darf die Boulderhalle nur genutzt werden, wenn mindestens zwei Personen anwesend sind.

1.2 Zur Nutzung der Boulderhalle sind nur Personen berechtigt,

  • die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, soweit diese nicht nachstehend von der Benutzung ausgeschlossen sind und
  • die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Bouldern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.

1.3 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis). Der Nachweis ist bei Benutzung der Boulderhalle mitzuführen und auf Verlangen eines Beauftragten vorzuzeigen.

 

1.4 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 100 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

1.5 Der sofortige Verweis aus den Anlagen und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis zeitanteilig dem Nutzer erstattet. Der Eintrittspreis gilt auch dann als nicht korrekt entrichtet, wenn eine Online-Zahlung nachträglich rückgängig gemacht worden ist nach Widerruf des Nutzungsvertrags. 

 

1.6 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Boulderhalle darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.

 

1.7 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).

 

1.8 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten haben (siehe auch Ziffer 1.9). Die Einverständniserklärung ist bei dem Besuch der Boulderhalle mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten vorzuzeigen.

 

1.9 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 1.10).

 

1.10 Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Boulderhalle aus und können auf der Homepage https://www.alpenverein-wasserburg.de/ heruntergeladen werden. (https://www.alpenverein-wasserburg.de/wp-content/uploads/2023/11/5_Einverstaendniserklaerung_Minderjaehrige_DAV_2018_V61.docx)

 

1.11 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

 

1.12 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

 

1.13 Anweisungen der Beauftragten der DAV-Sektion sind zu befolgen (Hausrecht). Zu den Beauftragten der DAV-Sektion gehören insbesondere der Kletterreferent, Trainer, Kletterwandbetreuer, Routenbauer, Jugendleiter und die Vorstandschaft der Sektion Wasserburg am Inn des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Beauftragten befugt, die Boulderhalle oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

 

1.14 Kameraüberwachung
Der Betreiber behält sich vor, zum Schutz von Eigentum, sowie zu Schutz des Lebens und der Gesundheit der sich in der Boulderhalle befindlichen Personen eine Videoüberwachung der Kletterbereiche der Boulderhalle durchzuführen. Die für einen Zeitraum von maximal 72h gespeicherten Daten dienen ausschließlich diesem Zweck und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

1.15 Schließzeiten / Belegungsplan
Der Betreiber behält sich vor, die Anlage vorübergehend, insbesondere aufgrund von Veranstaltungen, Routenbauarbeiten, Sanierungsmaßnahmen o.ä. zu schließen. Während dieser Zeiten ist die Boulderhalle nicht oder allenfalls eingeschränkt nutzbar.  Die jeweils aktuellen Zeiten der regelmäßigen Veranstaltungen sind im Belegungsplan vor Ort einsehbar.
Andere absehbare Einschränkungen werden i.d.R. mit ausreichendem Vorlauf auf der Homepage unter www.alpenverein-wasserburg.de oder / und auf Aushängen in der Boulderhalle angekündigt.

 

2. Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.

 

2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.

3. Haftung

3.1 Der Betreiber haften für Personen- oder Sachschäden im Rahmen der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vorstand geltend zu machen. Eine Haftung des Betreibers besteht nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Benutzungsordnung, durch Handeln oder Unterlassen entgegen der Anweisungen der Beauftragten entstanden sind. 

 

3.2 Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen des Nutzers.

3.3 Im Übrigen haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

  1. Du hast Verantwortung!
  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

 

  1. Fairness und Rücksichtnahme!
  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

 

  1. Achtung Gefahrenraum!
  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen.
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

 

  1. Hindernisse wegräumen!
  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

 

  1. Bei Unfällen erste Hilfe!
  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

 

  1. Beschädigungen melden!
  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten.

 

  1. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
  • Kinder beaufsichtigen.
  • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.

 

  1. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
  • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

 

  1. Alkohol- und Rauchverbot!
  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern und Bouldern.
  • Rauchen ist verboten – auch im Außenbereich.

 

  1. Handy, Musik und Tiere stören!
  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

 

 

 

 

Boulderregeln – Sicher Bouldern

  1. Aufwärmen!
  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

 

  1. Sturzraum freihalten!
  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.

 

  1. Spotten!
  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

 

  1. Abspringen oder Abklettern!
  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen.
  • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

 

  1. Auf Kinder achten!
  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.