Wichtige Hinweise für die Teilnehmer an Touren

der Alpenvereinssektion Wasserburg am Inn

1. Wir machen keine geführten Touren, sondern wir organisieren ehrenamtlich Gemeinschaftsfahrten!

2. Bei allen Gemeinschaftsfahrten handeln die Teilnehmer eigenverantwortlich. Sie wären in der Lage die Tour selbständig durchzuführen. Der Organisator übernimmt keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere.

Angemeldete Teilnehmer können bei mangelnder Voraussetzung vom Organisator von der Tour ausgeschlossen werden. Wer ohne die notwendige Voraussetzung teilnimmt, gefährdet sich und seine Kameraden/innen! Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf gute Verhältnisse und können sich bei ungünstigen Bedingungen ganz erheblich ausdehnen.

3. Gemeinschaftsfahrten werden in der Regel bei genügend Teilnehmern (ab 15 zahlenden Personen) auch künftig mit dem Bus durchgeführt. Diese umweltfreundliche Anreise wird von der Sektion bezuschußt und ist daher für die Fahrtteilnehmer kostengünstig. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, nicht nach der Teilnehmerzahl – die Sektion trägt das Kostenrisiko. Damit bleibt der Fahrtkostenbeitrag niedrig und einheitlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr in Begleitung ihrer Eltern fahren kostenlos, Jugendliche zahlen den halben Fahrtkostenbeitrag.

Bei Fahrten mit Privat-Pkws sind diese automatisch über den DAV vollkasko- und haftpflichtversichert, allerdings nur, wenn Fahrer und Halter AV-Mitglieder sind. Für normale Pkws werden derzeit 30 Cent pro km angesetzt, die durch die Anzahl der Insassen geteilt werden.

4. Alle Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung werden darauf hingewiesen, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist. Wir weisen daher darauf hin, dass die Sektion Wasserburg des Deutschen Alpenvereins e.V. und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenorganisatoren sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach nicht haften, soweit die Haftung über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinaus geht und der Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Gemeinschaftstour oder Aus- und Fortbildungsveranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung!

 

5. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren bei Fahrten oder Kursen ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen, benötigen sie von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung.

6. Um einen geordneten Tourenablauf zu ermöglichen, bitten wir, nur unbedenkliche und mit dem Organisator abgesprochene „Varianten“ vorzunehmen und eine halbe Stunde vor dem Rückfahrtstermin am vereinbarten Treffpunkt zu sein.

7. Alle Gemeinschaftsfahrten oder Tourenziele können wegen ungünstiger Wetterbedingungen bzw. Schneeverhältnisse oder bei zu geringer Teilnehmerzahl vom jeweiligen Organisator geändert oder auch abgesagt werden.

8. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Anmeldung in der Geschäftsstelle oder vom Organisator Auskunft über Anforderungen, Art und Schwierigkeit der Tour sowie über die erforderliche Ausrüstung. Grundsätzlich gilt Helmpflicht bei Radtouren und bei Bergtouren in steinschlaggefährlichem Gelände. Bei Ski- oder Schneeschuhtouren müssen VS-Gerät, Schaufel und Sonde mit dabei sein.

9. Bei den Unternehmungen im Winter, insbesondere bei Ski- und Schneeschuhtouren, besteht auf Grund der Lawinensituation eine besondere Gefährdung! Daher muß jeder Teilnehmer genügend Erfahrung im Beurteilen der Lawinengefahr, im Umgang mit dem Verschüttetensuchgerät und bei der Verschüttetensuche und -bergung mitbringen! Mit Ausnahme der Eingehskitouren werden gute Tiefschneekenntnisse und ausreichende Kondition erwartet!

10. Den Teilnehmern wird empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, denn die DAV-Versicherung (ASS) deckt nur Bergunfälle im Ausland ab, nicht Krankheiten und deren Folgen.

11. Die Anmeldung zu einer AV-Tour am Wochenende muß bis spätestens 19 Uhr am vorausgehenden Donnerstag im AV-Büro mit Angabe der tel. Erreichbarkeit erfolgen (für evt. Absagen oder Änderungen)! Bei den Werktagstouren muß die Anmeldung bis 18 Uhr am vorausgehenden Dienstag im AV-Büro mit Angabe der tel. Erreichbarkeit erfolgen. Frühzeitige, verläßliche Anmeldungen erleichtern uns die Organisation ganz erheblich! Möglich ist die Anmeldung telefonisch, per E-mail oder persönlich.

12. Wir wollen nicht den bürokratischen Aufwand von Anzahlungen, um Verläßlichkeit bei den Anmeldungen zu erreichen! Daher erklärt sich jeder Tourenteilnehmer mit seiner Anmeldung einverstanden, daß die entstandenen Kosten (Buskosten, Storno für Unterkunft etc.) einer verspäteten Abmeldung bzw. für sein Nichterscheinen zur Tour (egal aus welchem Grund) von seinem Beitragskonto eingezogen werden. Dies wird vom AV-Büro veranlaßt, wenn nicht innerhalb 1 Woche nach der Tour die Einzahlung dieser Kosten im AV-Büro erfolgt ist.

Die Abmeldung ist verspätet bei Wochenendtouren am vorausgehenden Donnerstag nach 19 Uhr bzw. bei Werktagstouren am vorausgehenden Dienstag nach 18 Uhr! Für längere Fahrten gelten jeweils individuelle Regelungen. In jedem Fall einer verspäteten Ab- meldung ist der volle Fahrtkostenbeitrag (Buskosten) zu bezahlen, außer es wird eine Ersatzperson benannt!

In begründeteten Ausnahmefällen können für die zu einer Fahrt angemeldeten Teilnehmer auch bereits vor dem letzmöglichen Abmeldetermin Stornokosten fällig werden wenn sie nicht mitfahren können, aus welchem Grund auch immer, oder keine Ersatzperson finden und Unkosten bereits angefallen sind.

13. Die Abfahrt bezieht sich immer auf den Treffpunkt Badria-Parkplatz in Wasserburg zu der bei der Tour angegebenen Uhrzeit.