Benutzungsordnung Kletterwand

für die Kletteranlage an der Anton-Heilingbrunner Realschule Wasserburg a. Inn (Landwehrstraße 18, 83512 Wasserburg a. Inn)

1. Nutzungsberechtigte

1.1. Zur Nutzung der Kletteranlage sind folgende Personen berechtigt:

1.1.1. Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, soweit diese nicht nachstehend von der Benutzung ausgeschlossen sind.

1.1.2. Personen, die im Besitz einer Jahreskarte sind und sich für die jeweils beabsichtigte Nutzung entsprechend ausweisen können.

1.1.3. Schulklassen bzw. Schüler im Rahmen des Schulsports unter Aufsicht von Lehrkräften.

1.2. Zur Nutzung nicht berechtigt sind:

1.2.1. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne nachweisliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

1.2.2. Für Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn kein Erziehungsberechtigter auf der Anlage anwesend ist. Dies gilt nicht für DAV- und Schulveranstaltungen unter Leitung von zugelassenen Übungsleitern und Jugendleiter mit entsprechender Ausbildung

1.2.3. Personen, die von der Benutzung der Anlage ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

 

2. Erwerb der Nutzungsberechtigung

2.1. Eintrittskarten zur Nutzung der Kletteranlage sind an der Rezeption des Gasthof Paulaner, Marienplatz 9, 83512 Wasserburg unter Angabe und Nachweis der Personalien erhältlich.

2.2. Die Nutzungsberechtigung wird ferner erworben durch Bezahlung des Entgelts für DAV-Veranstaltungen (Übungskurse, Wettbewerbe usw.)

2.3 Schüler und Lehrkräfte sind durch Abschluss der Sportarbeitsgemeinschaften Schule und DAV (SAG) berechtigt.

2.4 Auf der Eintrittskarte werden Namen und Ausgabedatum eingetragen. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

2.5. Jahreskarten werden im DAV-Büro, Kaspar-Kaspar-Aiblinger-Platz 12, 83512 Wasserburg a. Inn ausgegeben.

(Öffnungszeiten: Die 15 – 18 Uhr, Do 17 – 19 Uhr)

 

3. Betreten und Aufenthalt in der Anlage

3.1. Die Anlage kann nur mit dem erforderlichen Schlüssel betreten werden.

Schlüssel der Anlage besitzen:

– die Schulleitung der Anton-Heilingbrunner Realschule Wasserburg a. Inn

– der Hausmeister der Realschule

– die Fachübungsleiter der Realschule

– die DAV-Sektion Wasserburg

– die Vorstandschaft des Wasserburger Alpenvereins

Für Benutzer, die nicht im Besitz eines Schlüssels zum Betreten der Anlage sind, kann unter Angabe und Nachweis der Personalien und gegen ein Schlüsselpfand von 20,– €, ein Schlüssel an der Rezeption des Gasthof Paulaner ausgeliehen werden. Bei Rückgabe des Schlüssels wird der Pfandbetrag erstattet.

Die Weitergabe von Schlüsseln ist zulässig. Die Abgabe der Schlüssel hat unverzüglich nach Beendigung der Nutzung zu erfolgen.

3.2. Bei Gewitter ist der Aufenthalt in der Anlage nicht gestattet.

3.3. Die Nutzung der Anlage kann bei Sonderveranstaltungen (Kurse, Wettkämpfe u. ä.) eingeschränkt werden oder ganz entfallen.

3.4. Die Nutzung der Anlage ist nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen zulässig und mit Einbruch der Dunkelheit ist die Anlage zu verlassen. Öffnungszeit von 8 – 22 Uhr.

3.5. Der Belegungsplan für die Kletteranlage ist zu beachten.

3.6. Gemäß dem Belegungsplan haben die Schüler der Realschule im Rahmen des Sportunterrichts freien Zutritt.

3.7. Schüler anderer Schulen haben im Rahmen des Sportunterrichts in Absprache mit der Schulleitung der Realschule und der DAV-Sektion Zutritt.

 

4. Gebote für die Benutzung der Anlage

4.1. Jeder Benutzer klettert auf eigene Gefahr.

4.2. Die Anlage darf nur unter Einhaltung der anerkannten sicherungstechnischen Richtlinien genutzt werden.

4.3. Zur Sicherung dürfen nur die vorhandenen und dafür vorgesehenen Sicherungs- und Umlenkpunkte verwendet werden.

4.4. Es dürfen maximal vier Seilschaften gleichzeitig die Anlage nutzen.

4.5. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

4.6. Beschädigungen der Anlage sowie lose und wackelige Tritte und Griffe sind der DAV-Sektion unverzüglich zu melden.

 

5. Verbote

Es ist verboten,

5.1. die Anlage ohne entsprechende Berechtigung zu betreten,

5.2. die Anlage anzumalen oder zu beschmieren,

5.3. auf der Anlage Musikwiedergabe zu betreiben,

5.4. auf der Anlage Alkohol zu trinken,

5.5. die Anlage in alkoholisiertem Zustand zu betreten,

5.6. die Absperrungen der Anlage zu übersteigen,

5.7. an der Anlage Tritte, Griffe oder Haken neu anzubringen oder zu verändern bzw. zu entfernen.

5.8 Im gesamten Bereich der Kletteranlage besteht Rauchverbot.

 

6. Sanitäreinrichtungen

6.1. Zum Umkleiden kann die Aussenumkleide der Realschulturnhalle benutzt werden.

6.2. Für die Benutzer der Anlage stehen die Toiletten- und Duscheinrichtungen der Turnhalle der Realschule zur Verfügung.

 

7. Haftung

7.1. Mit Beginn der Benutzung erkennt der jeweilige Nutzer die Benutzungsordnung an.

Gleichzeitig versichert der Benutzer, dass er über Kletterkenntnisse verfügt und sich der Gefahren des Kletterns bewusst ist.

Satz 2 gilt nicht für Teilnehmer an Einweisungskursen und Teilnehmer an Lehrgängen zum Erlernen des Kletterns.

7.2. Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt (vgl. § 6 des Nutzungsvertrages zwischen dem Landkreis Rosenheim und der DAV-Sektion)

7.4 Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen

 

8. Hausrecht

Das Hausrecht auf dem Grundstück der Kletteranlage üben die Beauftragten der DAV-Sektion aus. Hierzu gehören insbesondere die Mitglieder der SAG-Klettern, der Hausmeister der Realschule und die Vorstandschaft des Wasserburger Alpenvereins
Den Anordnungen der Beauftragten ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung können die Beauftragten eine Platzverweisung vornehmen und eine Benutzungsuntersagung auf Zeit oder auf Dauer aussprechen.

Wasserburg, 24.02.2010
Fritz Gottwald, 1. Vorsitzender DAV-Sektion Wasserburg