Änderung bei der Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DRK)

Präzisierung der Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DRK)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sektionsvertreter*innen,

wir beziehen uns auf unsere Mitteilung vom 05.01.2026. Wir haben festgestellt, dass die darin enthaltenen Informationen zu Unklarheiten geführt haben, was wir sehr bedauern. Ihre zahlreichen Rückmeldungen haben wir zum Anlass genommen, um in enger Abstimmung mit unserem Versicherungspartner, der Versicherungskammer Bayern, und dem Versicherungsbüro Fleischer den Versicherungsumfang nochmals zu konkretisieren und hiermit für Sie präzise darzustellen.
Gerne schaffen wir mit diesem Schreiben die nötige Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit in den Sektionen und für Ihre Einsätze im Auftrag des Deutschen Alpenvereins.

Kern des Versicherungsschutzes

Gegenstand des Vertrages ist die Absicherung des Kasko- und Rabattverlust-Risikos von Fahrzeugen, die sich nicht im Eigentum des Deutschen Alpenvereins befinden, jedoch für Fahrten im Dienst für den Deutschen Alpenverein verwendet werden. Dies gilt für Fahrten mit zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die ehren-, neben- oder hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Funktionär*innen und Mitglieder im Auftrag oder Interesse des DAV (inkl. Sektionen und Zusammenschlüsse nach § 28 DAV-Satzung) durchführen.

Was ist versichert?

• Fahrzeugtyp: Alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. (PKW, Wohnmobile und LKW bis 3,5t, Quads, Trikes)
• Privatfahrzeuge: Fahrzeuge, die nicht im Eigentum oder Besitz des DAV oder seiner Sektionen stehen.
• Dienstwagen: Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen wurden, gelten in diesem Kontext als Privatfahrzeuge und sind versichert.
• Leasingfahrzeuge: Diese sind im Versicherungsumfang enthalten.
• Unentgeltliche Leihe: Wird ein Fahrzeug einer Privatperson unentgeltlich überlassen, besteht bei einer beauftragten Dienstfahrt Versicherungsschutz.

Was ist nicht versichert?

• Krafträder (Motorräder, zweirädrig) und Anhänger (Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeuge).
• Mietfahrzeuge: Fahrzeuge, die gegen Entgelt geliehen oder gemietet werden (Verleih mit Gewinnerzielungsabsicht, Bsp. Sixt, Europcar, StattAuto, DriveNow etc.).
• Verbandseigene Fahrzeuge: Fahrzeuge im Eigentum oder Besitz des DAV bzw. seiner Sektionen.

Wichtige Handlungsempfehlung

Um den Versicherungsschutz optimal zu nutzen, empfehlen wir:

1. Leihe an Privatpersonen: Wir empfehlen dringend, das Ausleihen von Fahrzeugen auf Privatpersonen zu beschränken und den Leihvorgang nicht über die juristische Person (den e.V. bzw. die Sektion) abzuwickeln. Wird ein Fahrzeug einer Privatperson unentgeltlich überlassen und führt diese damit eine beauftragte Dienstfahrt durch, besteht voller Versicherungsschutz. (z.B. Gemeinde verleiht 9-Sitzer Bus für eine Vereinsfahrt, dann bitte den Leihvertrag auf eine private Person, z.B. 1. Vorstand ausstellen und nicht auf die Sektion).

  1. Sonderfall Sektions-Leihe: Sollte es im Einzelfall zwingend erforderlich sein, dass ein Fahrzeug direkt der Sektion durch Leihe zur Verfügung gestellt wird, klären Sie diesen Fall bitte vorab und kurzfristig mit unserem Versicherungsbüro Fleischer, Robert Sengl.

    Wir hoffen, mit dieser Zusammenfassung alle offenen Fragen beantworten zu können.

    Bei Unsicherheiten bzw. Rückfragen hinsichtlich der versicherten Fahrzeugtypen stehen wir und das Versicherungsbüro Fleischer, Herr Sengl Ihnen darüber hinaus jederzeit gerne zur Verfügung.

    Die Schadensformulare für die Einreichung im Schadensfall finden Sie im DAVintern unter Versicherungen und senden diese gerne ausgefüllt an info@versicherungsbuero-fleischer.de

Ihr DAV-Versicherungsteam

Deutscher Alpenverein e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Anni-Albers-Str. 7
D-80807 München
Tel. +49/89/14003-0

versicherung@alpenverein.de