3G+Regel gilt ab 22.10.2021 bis auf weiteres für alle Touren und Veranstaltungen des Wasserburger Alpenvereins!

Um insbesondere bei den Gemeinschaftstouren mit dem Bus einen einfachen und geregelten Ablauf zu gewährleisten, beschlossen Vorstand und Beirat der DAV Sektion Wasserburg am 21.10.2021, dass vorerst die 3G+Regel einheitlich bei allen Touren und Veranstaltungen angewendet wird!
3G+Regel bedeutet, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen mit negativem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) bei den AV-Touren mitfahren bzw. bei den AV-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Das hat zur Folge, dass im Bus bzw. bei Fahrgemeinschaften im Auto keine Maske mehr getragen werden muss! Auch bei Fahrten ins Ausland, beim Einkehren und bei Übernachtungen gibt es keine Probleme mehr. Das + bezieht sich nur auf ungeimpfte Personen, die einen PCR-Test machen müssen. Genesene und vollständig geimpfte Personen brauchen keinen Test!
Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin muss bitte die entsprechenden Nachweise (in Papierform, Impfbuch, digital auf dem Handy) bei sich führen und unaufgefordert dem Tourenleiter vor der Fahrt vorzeigen!
Der Nachweis als von einer Corona-Erkrankung genesen gilt in Deutschland nicht länger als ein halbes Jahr. Wer sich dann impfen lässt, gilt wieder als vollständig geimpft! Als vollständig geimpft gilt auch, wer die Abschlussimpfung des jeweiligen Impfstoffs erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Beim Impfstoff „Johnson und Johnson“ genügt z. B. nur eine Impfung.
Vorstand und Beirat machten sich diesen Entschluss nicht leicht! Entscheidend war, dass der Alpenverein sich laut Satzung politisch neutral zu verhalten hat. Daher werden staatliche Regeln eingehalten und der Verein stellt sich nicht dagegen. Weiterhin ging es nicht um eine Grundsatzdiskussion zu Corona und zu den Corona-Regeln, es ging nur darum, das Vereinsleben möglichst unkompliziert zu gestalten! Tatsache ist, dass die weitaus große Mehrheit der Tourenteilnehmer geimpft oder genesen ist und im Bus oder bei Fahrgemeinschaften im Auto keine Maske mehr tragen will. Es soll auch vermieden werden, dass bei Touren die Mehrheit der geimpften oder genesenen Teilnehmer einzelne nicht geimpfte Teilnehmer unter Druck setzen.
Bewusst fiel die Entscheidung auf die 3G+Regel, weil so Ungeimpfte die Möglichkeit haben, an Touren teilzunehmen. Bei der 2G-Regel wäre dies ausgeschlossen. Die Kosten für den Test müssen ggf. auch die ungeimpften Tourenleiter selbst übernehmen. Die Sektion wird aufgrund eines Vorstandsbeschlusses diese Art von Tests nicht erstatten. Jedem steht aber auch staatlicherseits die Möglichkeit offen, sich kostenlos mit dem Impfstoff seiner Wahl impfen zu lassen.
Wir bitten bei den ungeimpften Vereinsmitgliedern aus den o. g. Gründen um Verständnis für diese Regelung, die ihnen die Teilnahme an AV-Touren erschwert, aber nicht verschließt! Wir mussen im Sinne der deutlichen Mehrheit der geimpften Mitglieder entscheiden.
Sobald sich die staatlichen Corona-Regeln und auch die Corona-Lage ändert, werden wir natürlich die Reglungen entsprechend anpassen und hoffen, dass dann wieder für alle problemloser eine Teilnahme an unseren AV-Touren und Veranstaltungen möglich sein wird!
Fritz Gottwald, 1. Vorsitzender der DAV Sektion Wasserburg a. Inn e. V.